Spezialisierung auf die Rechtsgebiete Strafrecht und Verkehrsrecht
Grundsätzlich können Sie sich mit jedem Rechtsproblem an mich wenden.
Um jedoch eine qualifizierte Beratung gewährleisten zu können, ist heutzutage eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete erforderlich. Niemand kann alles wissen. Deshalb habe ich die Schwerpunkte meiner Tätigkeit auf das Strafrecht und das Verkehrsrecht gesetzt. Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts befasse ich mich sowohl mit dem Verkehrsstrafrecht (Ordnungswidrigkeiten) als auch dem Verkehrszivilrecht (Unfallregulierung).
Akuelles
Falls Ihr Anliegen nicht zu meinen Fachgebieten zählt, kann ich Ihnen gern eine erste Grundorientierung geben und Sie dann an den entsprechend qualifizierten Kollegen vermitteln.